Abteilungsrichtlinien 15. Änderung vom 22. Januar 2019

1. Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des TSV Untergröningen und unterliegt somit dessen Satzung.
Mitglieder der Tennisabteilung müssen auch Mitglieder des TSV Untergröningen sein.

Jahresbeitrag des TSV Untergröningen:

  • Familien, Lebensgemeinschaften (beinhaltet Kinder unter 18 Jahre) € 70,00
  • Erwachsene (Einzelbeitrag) Aktiv € 45,00 Erwachsene (Einzelbeitrag)
  • Passiv € 30,00
  • Jugendliche (14 – 17 Jahre) € 30,00
  • Kinder (7 – 13 Jahre) € 18,00
  • Kinder (bis 6 Jahre) beitragsfrei
  • Schüler, Studenten, Azubis, FSJ und BFD (ab 18 Jahre, mit Nachweis) € 30,00

2. Die Tennisabteilung wird geleitet vom Ausschuss der Abteilung.
Die Ausschussmitglieder sind: Abteilungsleiter, Kassierer, Schriftführer, Sportwart, Platzwart, Vergnügungswart, Jugendwart und Medienwart.

Die Ausschussmitglieder werden folgendermaßen gewählt: In ungeraden Jahren: Abteilungsleiter, Schriftführer, Vergnügungswart und Jugendwart.

In geraden Jahren: Kassierer, Sportwart, Platzwart und Medienwart.

3. Die Tennisabteilung führt eine eigene Kasse, über die sämtliche die Abteilung betreffende Kosten bestritten werden.

Jahresbeitrag der Tennisabteilung:

  • Familien, Lebensgemeinschaften (beinhaltet alle Kinder unter 18 Jahren) € 150,00
  • Erwachsene (Einzelbeitrag) aktiv € 100,00
  • Erwachsene (Einzelbeitrag) passiv € 17,00
  • Jugendliche (14 - 17 Jahre) € 27,00
  • Kinder (7 – 13 Jahre) € 12,00
  • Kinder (bis 6 Jahre) beitragsfrei
  • Schüler, Studenten, Azubis, FSJ und BFD (ab 18 Jahre, mit Nachweis) € 27,00 (Nachweis vor Beginn des entsprechenden Kalenderjahres dem/der Kassierer/in geben.)

Bei Eintritt während des Jahres werden je Beitragsgruppe anteilige Beiträge erhoben:

  • Jan.-Mai (incl.): 100%,
  • Juni: 75%,
  • Juli: 50%,
  • August: 25%,
  • Sept.-Dez. 0% des Jahresbeitrags.

4. Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung berechtigt zur kostenlosen Ausübung des Tennissports auf den Tennisplätzen, auf dem Hartplatz und in der Turnhalle. Bei letzteren nur zu festgelegten Zeiten.

5. Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung erstreckt sich auf das jeweilige Kalenderjahr.
Austrittserklärungen bedürfen der Schriftform und sind vor Beginn des neuen Kalenderjahres bei dem/der Kassierer/in einzureichen.

6. Gästestunden Nichtmitglieder und passive Mitglieder der Tennisabteilung, die während belegungsfreier Zeiten den Tennissport auf den Plätzen ausüben wollen, müssen sich als Gast eintragen und eine Gebühr von € 5,00, bzw. € 2,50 (passives Mitglied), entrichten. Der Gast darf an diesem Tag spielen solange er möchte (höchstens 10 mal pro Person und Saison).
Für Wochentage ab 17 Uhr, für Wochenenden und gesetzliche Feiertage haben Gäste keine Berechtigung die Plätze 1 und 2 im Voraus zu belegen. Platz 3 darf zu diesen Zeiten von Gästen im Voraus belegt werden, wenn Platz 1 und 2 nicht wegen Training o.ä. gesperrt sind.

7. Arbeitsstunden Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahre hat 5 Arbeitsstunden zu leisten. Bei den Mitgliedern des Tennisausschusses werden diese Stunden für die Ausschusstätigkeit angerechnet. Jugendliche Mannschaftsspieler/innen ab 16 Jahren sind auch nach 18 Uhr spielberechtigt und haben die Hälfte der Arbeitsstunden zu leisten. Mitglieder sind nach Vollendung des 60. Lebensjahres ab Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres davon befreit. Passive Mitglieder müssen keine Arbeitsstunden leisten. Bei nicht geleisteten Arbeitsstunden werden pro Stunde € 10,00 verrechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar. Arbeitsstunden, die vom Platzwart angeordnet und von Ihm gegengezeichnet sind, werden ab der sechsten Stunde mit € 7,50 vergütet, dies gilt auch für Mitglieder, die keine Arbeitsstunden leisten müssen.

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